Anpassung von Zuschüssen in der Landwirtschaft

Technische Entwicklungen werden auch in der Landwirtschaft gefördert und deshalb bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein umfangreiches Förderpaket an. Ziel ist es, Ressourcen einzusparen, schädliche Emissionen zu mindern und die Artenvielfalt zu erhalten. Bis zum Jahre 2024 werden insgesamt 200 Millionen Euro bereitgestellt und sind für folgende Investitionsmaßnahmen gedacht:

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  • Kauf von Neumaschinen und Geräten der Außenwirtschaft
  • Neubau einer Anlage für die Gülleseparierung oder der emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern
  • Kosten die im direkten Zusammenhang einer Investition stehen, wie Ingenieurleistungen oder Beratungen
  • Abschreibungsfähige Software
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
  • Maßnahmen mit der Zielstellung der Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
  • Maßnahmen zur Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung

Als Voraussetzung muss für eine Antragstellung sichergestellt sein, dass ein Betrieb wirtschaftlich stabile ist. Eine Beurteilung erfolgt in diesem Fall über die Hausbank. Die Maßnahme ist ausschließlich in Deutschland umzusetzen und bei baulichen Maßnahmen müssen alle notwendigen Genehmigungen vor der Antragstellung erteilt sein. Immaterielle Investitionen müssen von unabhängig Dritten bezogen werden.

Für Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion beträgt die Förderquote 40 % der Investitionskosten und maximal 250.000,00 €. Gewerbliche Unternehmen im Bereich der landwirtschaftlichen Dienstleistung erhalten einen reduzierten Zuschuss. Hier werden maximal 20 % bzw. 100.000,00 € der förderfähigen Kosten bezuschusst.

Alle Zuschüsse die bewilligt und ausgezahlt werden sind nicht rückzahlungspflichtig!

Eingrenzung des Fördergegenstandes

Nach ersten Erkenntnissen durch umgesetzte und bezuschusste Investitionen werden Gülletankwagen von einem Zuschuss ausgeschlossen. Güllewagen waren bereits vor dieser harten Entscheidung eine sogenannte Mit-Förderung, für die dieses Förderprogramm nicht beschlossen wurde.

Positiver Effekt ist eine Erhöhung der Anzahl potenziell zu fördernden Maßnahmen. So haben mehr Investitionsvorhaben die Chance, effiziente Investitionen bezuschusst zu bekommen, bis die Mittel vollständig erschöpft sind.



Link zum Förderaufruf

Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?

Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!

Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:

  • Förderprogramme zu identifizieren
  • Die Förderfähigkeit einzustufen
  • Anträge zu erstellen
  • Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
  • Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
  • Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden

Rechtsanspruch auf Fördermittel

Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.

IngTechAS

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