Förderaufruf: Cybersicherheit und digitale Souveränität in den Kommunikationstechnologien 5G/6G

Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat möchte Projekte vorantreiben, die sich mit dem Thema IT- und Cybersicherheit bei der Nutzung der 5G und 6G Technologie beschäftigen.  Die Innovationskraft der Unternehmen, die solche Technologien in Deutschland ausbauen können, soll gestärkt werden, indem das finanzielle Risiko gemindert wird.

  • Stärkung der Betreiber und Hersteller moderner Netztechnologien
  • Unterstützung bei der Erprobung moderner Netztechnologien zu Erhöhung der Nutzungssicherheit
  • Abbau von Markteintrittsbarrieren
  • Erhöhen der Chancen für die Anwendung moderner Netztechnologien
  • Sicherheitslücken identifizieren und schließen

Concept.

Achtung! Frist bis 01.08.2022

Gegenstand der Förderung

Primär richteten sich die Vergabekriterien an den konkreten Zielen, die vorangetrieben werden sollen. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. Die Unternehmensgröße spielt bei diesem Förderaufruf keine Rolle. Daher können kleinere Start-ups, KMU und auch Großunternehmen einen Förderantrag einreichen.

Themenschwerpunkte

  1. Aufbau einer Test-Infrastruktur, die für die Forschung bzw. forschungsnahe Entwicklung genutzt werden kann.
  2. Forschung- und Entwicklungsvorhaben mit dem Ziel die Sicherheit von 5G bzw. 6G-Backbone-Komponenten zu verbessern
  3. Forschung und Entwicklungsvorhaben, welche die Cybersicherheit im Kontext der 5G- bzw. 6G-Technologie im Fokus haben.
  4. Aufbau von 5G/6G Prüf- und Zertifizierungsstellen.
  5. Vorhaben für die Entwicklung der Sicherheit und Resilienz der 5G/6G-Technologien und der notwendigen Infrastruktur
  6. Förderung von sicheren Lieferketten für den Aufbau sogenannter Campus-Netze bzw. Firmen-Netze
  7. Grundsätzliche Entwicklungsvorhaben von kleineren Start-ups und KMU im Bereich der 5G- bzw. 6G-Netzwerksicherheit

Förderhöhe

Förderfähige Kosten

Ausgezahlt wird die Förderung als ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss für die Projektdauer von maximal 24 Monaten. Der Förderhöchstsatz beträgt 50 % der förderfähigen Kosten, wenn die Kosten einer der drei Kategorien zugeordnet werden kann:

  • Industrielle Forschung
  • Experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Instrumente und Ausrüstung
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke
  • Kosten für eine Auftragsforschung
  • Personalkosten

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt in einem Zweistufigen-System. Hier muss zunächst eine Projektskizze erstellt werden und anschließen darf ein Antrag eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung einer Projektskizze ist der 1. August 2022!

Prüfung ihrer Förderfähigkeit

Gerne überprüfe ich ihre Chancen eine Bewilligung zu erhalten. Anschließend gehen wir gemeinsam in die Antragstellung!

Termin für ein unverbindliches Erstgespräch


Link zum Förderaufruf

Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?

Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!

Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:

  • Förderprogramme zu identifizieren
  • Die Förderfähigkeit einzustufen
  • Anträge zu erstellen
  • Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
  • Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
  • Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden

Rechtsanspruch auf Fördermittel

Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.

IngTechAS

Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen möchten, können Sie mich gerne kontaktieren.

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