Förderaufruf in Baden-Württemberg Branchenzentriert qualifizieren

Um Chancengleichheit in diesen turbulenten Zeiten zu schaffen, ruft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg zu mehr Qualifizierung auf und bezuschusst das Ganze. So sollen Arbeitsplätze gesichert werden und die Konkurrenzfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen sichergestellt werden. Die Zielgruppe sind Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte, Arbeitnehmer und Auszubildende. Handwerksbetrieb werden explizit ausgeklammert, weil diese über das Programm „Handwerk 2025“ bereits gefördert werden. Gefördert werden Qualifizierungsmaßnahme in Präsenzform aber auch digital!              

Aufgestockt durch Mittel des Landes

Die Förderung setzt sich zusammen aus 40 % Zuschuss aus dem ESF Plus und 30 % aus Mitteln des Landes. Es wird so ein Zuschuss von 70 % vergeben!


Link zum Förderaufruf

Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?

Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!

Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:

  • Förderprogramme zu identifizieren
  • Die Förderfähigkeit einzustufen
  • Anträge zu erstellen
  • Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
  • Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
  • Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden

Rechtsanspruch auf Fördermittel

Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.

IngTechAS

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