Förderung von KI-basierten Assistenzsystemen im Gesundheitswesen
Dass die Gesundheit eines der grundlegenden Bedürfnisse ist, steht außer Frage, ist selbst in der Wirtschaftswissenschaft verankert und findet Berücksichtigung. Es ist also wenig verwunderlich, dass „neue Technologien“ auch in den Operationssaal Einzug halten sollen. So können KI-basierte Systeme Diagnostik, operative Vorgänge, administrative und planerische Vorgänge, aber eben auch Aufgaben wie die Dokumentation entscheidend optimieren und nahezu revolutionieren. Aus diesem Grund fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung Vorhaben, die einen KI-basierten Ansatz für interaktive Assistenzsysteme erforschen und entwickeln. Beispielsweise kann ein Ziel lauten, dass das Personal bei der Durchführung von komplexen oder sich immer wiederholenden Aufgaben entlastet wird.
Was wird gefördert
- Assistenzsysteme zur Verbesserung klinischer, organisatorischer oder administrativer Prozesse, z. B. die schnelle Unterstützung bei der Aufnahme, Anamnese, Patientenplanung, Ressourcenplanung, Entlassung, Beschwerdemanagement und Nachsorge sowie das postoperative Monitoring mittels interaktiver multimodaler Verlaufskontrollen und digitaler Erfassung von Informationen
- Entlastende Unterstützung in der Dokumentationspflicht durch eine qualitativ hochwertige (teil-)automatische Dokumentation
- interaktive Systeme für die Unterstützung des operativen Ablaufs in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung
- interaktive und sprachgesteuerte Patientenaufklärung vor einer Untersuchung
- intelligente Kommunikationskette zwischen Unfallort, Notärztin/Notarzt, Leitstelle, Krankenhauspforte, Schockraum-Leader bis zum Schockraumteam
Wer darf einen Antrag auf Förderung stellen:
Antragsberechtig sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftliche Akteure.
Start-ups, KMU und mittelständische Unternehmen werden bevorzugt behandelt. In Verbundprojekten werden diese Teilnehmer mindestens 20 % der Förderung erhalten.
Förderhöhe
Die Förderung wird für wirtschaftliche Projektpartner in drei Kategorien unterteilt und diese haben wiederum ein Maximum an möglicher Bezuschussung.
- industrielle Forschung (max. 20 Mio €)
- experimentelle Entwicklung (max. 15 Mio €)
- Durchführbarkeitsstudien (max. 7,5 Mio €).
Die Laufzeit der entsprechenden Vorhaben ist dabei in der Regel auf drei Jahre begrenzt und die Bemessungsgrundlage der Zuwendungen sind die projektbezogenen Kosten.