LIFT Klima. Förderaufruf!
LIFT ist die Abkürzung für Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus. Bereits im Jahr 2018 erschien der erste Förderaufruf mit dem Titel „Innovative Modellprojekte zur Leistungssteigerung im Tourismus“.
Klimaschutz ist auch für die Tourismusbranche ein Thema, das es zu Fördern gilt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ruft daher Unternehmen, wissenschaftliche Einrichtungen dazu auf, bis zum 12.08.2022 eine Projektskizze einzureichen. Dabei soll der Fokus diesmal auf Projekten liegen, die den Klimaschutz mit wirtschaftlichen Interessen vereinbaren. Kleine und mittlere Unternehmen sollen so wettbewerbsfähig bleiben und die Tourismusbranche soll ihren Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten!
Ausgerufen wird eine Förderquote von bis zu 80 % bei einer Mindestinvestition von 50.000,00 €
Gefördert werden also Projekte die:
- dazu beitragen, die gesamte Reisekette und einzelne Elemente wie Vertrieb und vernetzte Mobilität klimaschonender zu gestallten.
- dazu beitragen, Ressourcen- und Materialverbrauch durch Tourismus durch den Einsatz moderner und effizienterer Technologien im Bereich der Lieferketten Warenkreisläufe zu reduzieren.
- durch die Vernetzung von klimaschonenden Angeboten, die Marktfähigkeit von klimaschonenden Reise- und Übernachtungsangeboten erhöhen.
- dazu beitragen, dass Kommunikationsmaßnahmen etabliert werden, die eine Zahlungsbereitschaft der Touristen für klimaneutrales Reisen erhöht.
Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?
Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!
Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:
- Förderprogramme zu identifizieren
- Die Förderfähigkeit einzustufen
- Anträge zu erstellen
- Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
- Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
- Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden
Rechtsanspruch auf Fördermittel
Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.
IngTechAS
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