Digitalisierung in Niedersachen
Ziel ist Unternehmen die Entscheidung für eine Investition in die Digitalisierung zu erleichtern. Primär sollen investitionsfreudige Unternehmen in ihre digitale Ausstattung investieren und den Fokus auf die IT-Sicherheit legen. Eine Antragstellung soll unbürokratisch ablaufen, was zu einem erhöhten Antrag führt und das eingeplante Haushaltsbudget vom Land Niedersachsen mit ziemlicher Sicherheit schnell erschöpft! Ein Augenmerk bei der Bewilligung wird daraufgesetzt, ob die Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr gedacht ist!
Förderkonditionen
Kleine Unternehmen: 40 % Zuschuss bis maximale 10.000,00 € (Mindestinvestition: 7.500,00 €)
Mittlere Unternehmen: 20 % Zuschuss bis maximal 10.000,00 € (Mindestinvestition: 15.000,00 €)
Antragsberechtigt
Antragsberechtigt sind KMU, Handwerker, Soloselbstständige und Freiberufler.
Was wird gefördert?
- Information- und Kommunikationstechnik
- Hardware
- Software
- IT-Sicherheit
- Software
- Hardware
- Hardware
- Software
Von der Förderung ausgeschlossen wird: Leasing oder Mietkosten von Hardware und Software, Personalausgaben, Eigenleistung, Beratungsleistung, Ersatzbeschaffung, Grundausstattung, Online-Marketing und Schulungen.
Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?
Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!
Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:
- Förderprogramme zu identifizieren
- Die Förderfähigkeit einzustufen
- Anträge zu erstellen
- Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
- Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
- Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden
Rechtsanspruch auf Fördermittel
Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.
IngTechAS
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