Digitalprämie in Berlin
Durch das neu aufgelegte Förderprogramm „Digitalprämie Berlin“ haben Unternehmer in Berlin wieder Möglichkeit, ihren Weg in die Digitalisierung bezuschussen zu lassen. So werden Wettbewerbsvorteile ausgebaut und die Zukunft der Unternehmen in Berlin gesichert. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich!
Wer wird gefördert?
Förderhöhe:
- Kleinst- und mittelständische Unternehmen (KMU)
- Soloselbstständige
- Freiberufler: innen
- Gemeinnützige Unternehmen
Förderquote von 50 %
Maximale Fördersumme: 17.000,00 €
Was wird gefördert:
Digitalisierung der Arbeits- und Produktionsprozesse
- Anschaffung eines CAM-Systems
- Digitales Warenwirtschaftssystem
- Digitales Kassensystem
- 3-D Drucksystem
- Betriebsbezogene Internet-of-things-Plattform
Digitalisierung der Managementprozesse
- Digitale Arbeitszeiterfassung
- Management-Informationssystem
- Anschaffung eines CRM-Systems
- Dokumentenmanagementsystem
- Digitale Lohnbuchhaltung
Anschaffung von Hard- und Software
- IT-Sicherheitsinfrastruktur
- Digitale Datenlagerung und -sicherung
- Digitale Betriebsstättenabsicherung
- Penetrationstest von IT-Systemen sowie Zertifizierung
- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
IngTechAS
Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen möchten, können Sie mich gerne kontaktieren.
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Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?
Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!
Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:
- Förderprogramme zu identifizieren
- Die Förderfähigkeit einzustufen
- Anträge zu erstellen
- Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
- Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
- Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden
Rechtsanspruch auf Fördermittel
Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.
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