Gründerbonus Berlin

Der Aufruf richtete sich an Gründer, deren Geschäftsmodell sich auf die Entwicklung und Herstellung neuartiger oder noch nicht am Markt etablierter Anwendungen, Produkte, Dienstleistungen, Methoden oder Prozesse bezieht. Gründer müssen einen schlüssigen Businessplan einreichen und haben so die Chance, einen Zuschuss in Höhe von 50 % ihrer Gründungskosten bezuschusst zubekommen!

Antragsberechtigt:

  • Rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Gründerinnen und Gründer
  • Start-ups und
  • Kleinstunternehmen

Die Gründung darf nicht mehr als 12 Monate zurückliegen!

Förderfähige Kosten

Förderhöhe

  • Laufende Kosten.
  • Investitionskosten
  • Personalkosten (bis max. 2000 €/Monat und max. 50 % der Gesamtförderung)
  • Beratungskosten und Fremdleistungen
  • Patentanmeldung
  • Maximale Fördersumme: 50.000,00 €
  • Maximale Förderquote: 50 %

Voraussetzung

  • Hauptsitz in Berlin und das min. 3 Jahre
  • Businessplan mit Finanzplanung über 3 Jahre
    • Das Unternehmen bringt eine positive Entwicklung mit sich für den Standort Berlin.
    • Positives Marktpotenzial
    • Unternehmensfinanzierung wird schlüssig dargestellt.
    • Die Gründer bringen ausreichend unternehmerisches Potenzial mit.
  • Unternehmensalter < 12 Monate

IngTechAS

Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen möchten, können Sie mich gerne kontaktieren.

Kontakt

Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?

Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!

Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:

  • Förderprogramme zu identifizieren
  • Die Förderfähigkeit einzustufen
  • Anträge zu erstellen
  • Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
  • Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
  • Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden

Rechtsanspruch auf Fördermittel

Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.


Link zum Förderaufruf

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