BAFA-Förderung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen
Jung- und Bestandsunternehmen haben in Deutschland die Möglichkeit, Fördermittel für Beratungskosten zu beantragen. Dabei spielt die Art der Beratung eine untergeordnete Rolle. So können Beratungskosten für wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder Fragestellungen für die Unternehmensführung subventioniert werden. Das ganze Förderprogramm ist darauf ausgelegt, dass die Unternehmen mit Hilfe von Expertinnen oder Experten das nötige Know-How aufbauen und sich so erfolgreich auf dem Markt behaupten. Seit dem 01.01.2021 ist das Förderprogramm zwei Jahre verlängert worden. Dies spricht für die erfolgreiche Rückmeldung und den Nutzen für Jung- und Bestandsunternehmen. In der aktuell schwierigen Lage mancher Unternehmen ist dieses Programm ebenfalls von Interesse. Antragsberechtigt sind neben Jung- und Bestandsunternehmen auch Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Für einen solchen Antrag ist das Unternehmensalter irrelevant.
Für wen:
- Jungunternehmen (bis zum zweiten Jahre nach Gründungsjahr auf dem Markt)
- Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach der Gründung)
- Unternehmen die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden
Für wen nicht:
- Unternehmer, die den freien Berufen angehören oder beratend tätig sind.
- Unternehmen mit einem eröffneten Insolvenzverfahren
- Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Unternehmen
- Betriebe der Landwirtschaft oder Fischerei
Förderquote:
Unternehmensart |
Regionale Eingrenzung |
Förderquote |
Förderung |
Junge Unternehmen |
Neue Bundesländer, ausgenommen: Berlin und Leipzig |
80% |
3.200 € |
Region Lüneburg |
60% |
2.400 € |
|
alte Bundesländer, ohne Lüneburg |
50% |
2.000 € |
|
mit Berlin und Region Leipzig |
|||
Bestandsunternehmen |
Neue Bundesländer, ausgenommen: Berlin und Leipzig |
80% |
2.400 € |
Lüneburg |
60% |
1.800 € |
|
alte Bundesländer, ohne Lüneburg |
50% |
1.500 € |
|
mit Berlin und Region Leipzig |
|||
Unternehmen in Schwierigkeiten |
Deutschlandweit |
90% |
2.700 € |
Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden und eine Unternehmensberatung zur Reorganisation der wirtschaftlichen Leistungen in Anspruch nehmen, können für diese Leistungen eine Förderung beantragen. Es kann ein Betrag von bis zu 2.700 € beantragt werden. Der Eigenanteil der Unternehmen entspricht also 300 €, den sie für eine Beratung selbst aufbringen müssen. Wichtig ist auch bei dieser Förderung, dass erst der Antrag bewilligt ist, bevor ein Auftrag erteilt wird. Eine Kapitalgesellschaft wird in wirtschaftlichen Schwierigkeiten angesehen, wenn die Hälfte des gezeichneten Stammkapitals als Verlust gemeldet wird. Unternehmen, bei denen sich eine solche Schieflage durch Umsatzeinbrüche in naher Zukunft abzeichnet, gelten als „in Not“ und sind somit antragsberechtigt. Diese Schieflage wird unterjährig ermittelt. Die Prüfung dieser Schieflage übernimmt das beratende Unternehmen! Eine Kontrolle kann jedoch stichprobenartig erfolgen. Die Tatsache, dass die Kontrolle der Förderfähigkeit unbürokratisch abgewickelt wird, zeigt die Absichten, dass eine schnelle Hilfe bereitgestellt wird.
Eine Beratung ist ausschließlich für das Beheben der Schieflage gedacht, kann aber eine gezielte Schwachstellenberatung enthalten. Diese ist jedoch nach primär finanzieller Beratung erneut zu beantragen!
Achtung bei der Auswahl des Beraters!
Berater/-innen, die eine durch die BAFA-Förderung notwendige Unternehmensberatung durchführen, müssen eine entsprechende Qualifizierung nachweisen. Der Berater muss dem BAFA einen Qualitätsnachweis vorlegen und wird dann entsprechend als offizieller Berater für eine geförderte Beratung gelistet. Dabei gilt, dass der/die Berater/-in und nicht nur das Unternehmen diesen Nachweis erbringen muss. Sie als Unternehmen, das beraten wird, haben nichts davon, wenn der/die Berater/-in, der/die Sie berät, einen solchen Qualitätsnachweis nicht erbringen kann.
Als junger Unternehmer möchte auch ich mich als Berater qualifizieren! Ich werde hierfür fortlaufend neue Beiträge schreiben. Ich zeige so, wie ein Berater sich qualifiziert und welchen Anspruch Sie als Kunde an den Berater stellen können.
Jung- und Bestandsunternehmen
- Rechts- und Versicherungsfragen sowie die Beratung eines Steuerberaters
- Vermittlungstätigkeiten von Waren, die der/die Berater/-in selbst vertreibt
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder ethisch-moralisch nicht vertretbar sind
- Gesundheitsleistungen
- Projekte, die bereits durch andere Fördermittel bezuschusst werden.
Im Gegensatz zu Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, haben Jung- und Bestandsunternehmen die Möglichkeit, die Art der Beratung zu wählen. So kann der Schwerpunkt einer Beratung wirtschaftlich, finanziell, personell oder allgemein organisatorisch sein. Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten in Anspruch genommen werden, dabei werden nur Einzelberatungen gefördert. Das bedeutet, das Workshops oder andere Gruppenveranstaltungen nicht förderfähig sind. Dabei gilt wieder, dass Sie bei der Wahl der Berater achtsam sein sollten. Sollte der/die Berater/-in sich mit dem Thema der BAFA-Förderung nicht auskennen, ist er unter Umständen nicht der richtige Berater bzw. die richtige Beraterin für Sie, wenn Sie auf eine Unterstützung durch staatliche Fördermittel angewiesen sind. Die Tage der Beratung müssen dabei nicht zusammenhängend sein. Die Beratung muss also lediglich innerhalb der förderfähigen sechs Monate erfolgen. Bestandsunternehmen dürfen dabei maximal fünf Beratertage für eine Beratungsart in Anspruch nehmen.
Folgende Bedingungen schließen eine BAFA-Förderung aus:
- Rechts- und Versicherungsfragen sowie die Beratung eines Steuerberaters
- Vermittlungstätigkeiten von Waren, die der/die Berater/-in selbst vertreibt
- Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen oder ethisch-moralisch nicht vertretbar sind
- Gesundheitsleistungen
- Projekte, die bereits durch andere Fördermittel bezuschusst werden.
IngTechAS
Wenn Sie mehr zu dem Thema „Förderung von Jung- und Bestandunternehmen“ wissen möchten, können Sie mich gerne kontaktieren. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten können sich jederzeit bei mir melden. Ich unterstütze Sie da, wo ich es kann!
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