Förderprogramm für Gaststätten
Alle Gaststättenbetreiber /-innen in Hessen haben bis zum 12.10.2022 die Chance, einen Zuschuss für anstehende Investitionen zu erhalten. Insbesondere für Unternehmen, die eine langfristige Planung durchgeführt haben, ist eine solche Beihilfe eine willkommene Unterstützung, um das finanzielle Risiko zu verringern. Die Landesregierung hält für diese Förderung Mittel bis zu 10 Millionen bereit. Sollten die erforderlichen Unterlagen bereits vorhanden sein, ist eine Antragstellung jederzeit möglich.
Ausgerufen wird eine Förderquote von 45 % bei einer Mindestinvestition von 15.000,00 €
Investitionen und Anschaffungen ab 15.000,00 € werden bezuschusst. Berücksichtigt wird die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Modernisierung der Küche. Für viele wir aber auch die Möglichkeit interessant sein, dass die Anschaffung von moderner digitaler Technik ebenfalls förderfähig ist. Die Förderquote beträgt 45 Prozent und die maximale Förderung beträgt 200.000,00 €.
Was wird gefördert:
- Planungskosten, die die durch Architekten und Ingenieure entstehen
- Gebühren, die für die Genehmigung beispielsweise beim Bauamt entstehen.
- Handwerkerarbeiten
- Neue Investitionsgüter / Material und immateriell
- Neue Fahrzeuge
Was sind die Förderkonditionen
- Mindesten 15.000,00 € Investition
- Förderquote von 45 %
- Zuschusshöhe von maximale 200.000,00 €
Warum mit einem Fördermittelberater zusammenarbeiten?
Den meisten Unternehmen fehlt es an Zeit, um sich mit den Förderprogrammen und seinen Richtlinien beschäftigen. Das Abgleichen der Richtlinien mit den Projektideen ist meistens kein Bestandteil der Planung. Später in der Umsetzungsphase wird im Normalfall auch kein Projektverantwortlicher Freude daran haben, jede Anpassung des Projektes mit den eingereichten Anträgen abzugleichen und entsprechend zu melden. Im Umkehrschluss möchte jedoch jeder Unternehmer, die nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüsse für sich gewinnen!
Daher ist es die Aufgabe eines Fördermittelberaters:
- Förderprogramme zu identifizieren
- Die Förderfähigkeit einzustufen
- Anträge zu erstellen
- Während des gesamten Projektes die administrative Verwaltung zu übernehmen
- Anpassungen dem Fördermittelgeber anzuzeigen
- Sicherzustellen, dass alle Formellen Bedingungen eingehalten werden und die Zuschüsse ausgezahlt werden
Rechtsanspruch auf Fördermittel
Einen Rechtsanspruch gibt es für nahezu keine Förderung, die beantragt wird. Eine Ausnahme bildet hier das Innovationsfördergesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier besteht ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung von bis zu 1 Mio. € pro Jahr. Gefördert werden in erster Linie Personalkosten, die einer als innovativ zu definierenden Tätigkeit nachgegangen sind.
IngTechAS
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