Grundsatz der Förderprogramme

Förderprogramme sind für Bund, Länder und die EU das Mittel, um Hemmnisse für Unternehmen aus dem Weg zu räumen und so unternehmerisch tätig zu werden. Das schon immer existierende Problem ist, dass bezugsberechtigte Personen und Gründer „den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen“.

Gut zu wissen ist, dass es eine Vielzahl an unterschiedlichen Förderprogramme gibt und jedes Programm verfolgt nahezu die identischen Grundsätze. Welche sind: Hausbankprinzip (für Finanzierungshilfen), Vorbeginnklausel, Rechtsanspruch, Anteilsfinanzierung durch den Antragsteller, bankübliche Besicherung, zweckgebundener Mitteleinsatz, Missbrauch ist strafbar. Jetzt kommt jedoch bei vielen die ihr Projekt schon gestartet haben, der Zweifel auf, ob man überhaupt noch die Möglichkeit hat, eine Förderung zu bekommen. Erfahrungsgemäß werden Projekte aus unternehmerischer Sicht globaler geplant. Daher gibt es immer die Möglichkeit, Teilaspekte gesondert zu betrachten und so gegen keines der Prinzipien zu verstoßen.

Black and white light bulb using doodle art on chalkboard background. Concept of the process of thinking

Um den Überblick zu gewinnen, habe ich die einzelnen Bedingungen nochmal aufgeführt!

  1. Hausbankprinzip

Anträge für öffentliche Fördermittel müssen über das eigene Kreditinstitut gestellt werden.  Wartezeiten für bewilligte Fördermittel können bis zu sechs Monate dauern. Sobald der Bewilligungsbescheid da ist, kann die Hausbank die Fördermittel abrufen.

  1. Vorbeginnklausel

Das Vorhaben darf erst starten, wenn die Fördermittel beantragt sind! Also erst Fördermittel, dann Verträge!

  1. Rechtsanspruch

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Fördermittel.

  1. Anteilsfinanzierung durch den Antragsteller

Nahezu alle Institutionen sehen es gerne, auch wenn die Höhe nicht vorgeschrieben ist, dass bei einer Neugründung ein Eigenanteil von min. 15 % Eigenfinanzierung eingeplant werden. Dies gilt nur für die Beschaffung von Fremdkapital. Wenn es darum geht, Fördermittel zu beschaffen, die nicht rückzahlungspflichtig sind, gilt dies nicht.  Hier ist der Reifegrad des zu fördernden Projektes oder Produktes entscheidend. Generell gilt hier, je näher man an einer Grundlagenforschung dran ist, umso höher fällt die Förderquote aus.

  1. Bankübliche Besicherung

Auch bei Fördermitteln, insbesondere bei Neugründung, erwarten die Banken, dass es eine Sicherheit gibt. Es ist daher ein weiterer guter Grund, um einen Businessplan anzufertigen. Dieser hilft, den Überblick zu bewahren und hilft auch den Banken dabei, einen Eindruck von Ihnen und dem Vorhaben zu bekommen.

  1. Zweckgebundener Mitteleinsatz

Fördermittel sind für einen bestimmten Zweck und dürfen auch nur für diesen Zweck eingesetzt werden. Diese Verwendung ist nachzuweisen. Die Form des Nachweises variiert stark und wird vom jeweiligen Fördermittelträger klar formuliert.

  1. Missbrauch ist strafbar

Fördermittel müssen für den angegebenen Zweck verwendet werden. Bei Verwendung für andere Zwecke besteht ein Fall des Subventionsbetrugs. Das Strafgesetzbuch sieht dafür fünf Jahre Freiheitsstrafe vor. Abgesehen von dieser Strafe, muss ich in meiner Beratung immer erkennen, dass die Förderung dazu dient, nach Abschluss des Projektes mit den Ergebnissen Umsatz zu erwirtschaften. Sollte dem nicht so sein, ist für mich ein Projekterfolg kaum sichtbar!

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Neben den grundsätzlichen Bestimmungen lassen sich die Fördermaßnahmen noch in Bereiche aufteilen. Diese Aufteilung hilft meistens schon, um das augenscheinliche Chaos in der Förderlandschaft zu sortieren:

  • allgemeine Finanzierungshilfen
  • bedarfsgerechte Startfinanzierung
  • Förderung von Aus- und Weiterbildung
  • Förderung von Forschung und Entwicklung
  • Programme zur Verbesserung der Umwelt
  • Beratungsförderung
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